Mit jeder verbindlichen Anmeldung, egal in welcher Form, erkennt der Kunde die
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Gemeinsam stark-Viola Fülle und Kunden von Gemeinsam stark. Die AGB sind jederzeit auf der Website von Gemeinsam stark einsehbar (www.gemeinsamstark-hundeschule.de).
Die AGB müssen in schriftlicher Form (Fragebogen) akzeptiert und vor Beginn der ersten Stunde der Trainerin ausgehändigt werden. Somit kann die Trainerin bei Beginn der ersten Stunde davon ausgehen, dass der Kunde die AGB gelesen und diesen zugestimmt hat.
Eine verbindliche Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular, persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Annahme der verbindlichen Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sobald eine Anmeldung, egal in welcher Form, erfolgt ist, besteht eine verbindliche Anmeldung und somit ein gültiger Vertrag zwischen Gemeinsam stark-Viola Fülle und dem Teilnehmer, der sich angemeldet hat. Die Anmeldung gilt ausschließlich für das angemeldete Mensch-Hund-Team und ist nicht übertragbar
Der Teilnehmer versichert bei der Anmeldung, dass die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sind
Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben
Der Kunde versichert bei der Anmeldung, dass sein Hund behördlich angemeldet ist
Der Hund muss ausreichend haftpflichtversichert sein (Hundeschulbesuch muss mitversichert sein)
Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Sollte dem Kunden während des Unterrichts auffallen, dass sein Hund an Parasiten oder einer ansteckenden Krankheit leidet, ist dieser verpflichtet, dies der Trainerin sofort mitzuteilen und den Unterricht mit seinem Hund zu verlassen. Der Hund darf erst wieder am Unterricht teilnehmen, sobald er wieder vollständig genesen bzw. parasitenfrei ist
Sollte eine Hündin läufig sein, muss vor dem Unterricht mit der Trainerin besprochen werden, ob die Hündin am Unterricht teilnehmen kann oder nicht
Die Hunde sollten vor dem Unterricht Zeit gehabt haben sich zu lösen, damit diese entspannt sind und eine gute Lernatmosphäre geschaffen wird
Es ist nicht erlaubt mit tierschutzrelevanten Methoden bzw. tierschutzrelevanten Trainingsutensilien zu arbeiten (hierzu zählen u.a.: Wurfdisc, Stachelhalsbänder, Sprühhalsbänder, Stromhalsbänder, Würgehalsbänder und Zughalsbänder ohne Stopp, Erziehungsgeschirre,….)
Der Kunde versichert, dass die genannten Voraussetzungen bei der Anmeldung einer Dienstleitung von Gemeinsam stark, gegeben sind, also Gültigkeit haben und auch in schriftlicher Form vorliegen. Auf Verlangen der Trainerin ist der Kunde verpflichtet, einen Impfnachweis, die Haftpflichtversicherung und die behördliche Anmeldung in Kopieform vorzulegen
Manche Rassen oder auch einzelne Hunde unterliegen einer Maulkorb und/oder Leinenpflicht. Dieses gilt auch für den Besuch der Hundeschule und ist der Trainerin vor Beginn der ersten Stunde mitzuteilen. Sollte der Hund hierfür eine Befreiung haben, ist diese der Trainerin in Form einer schriftlichen Kopie vorzulegen
Ist der Hund eine Gefahr für Andere, muss dies vor der ersten Stunde der Trainerin mitgeteilt werden, damit gewisse Sicherheitsmaßnahmen besprochen werden wie z.B Maulkorb, Leine etc.
Ist der Hund extrem ängstlich, dann muss auch dies der Trainerin vor Beginn der ersten Stunde mitgeteilt werden, damit auch hier bestimmte Sicherheitsmaßnahmen wie z.B Sicherheitsgeschirr besprochen werden können
Sollte der Hund sonstige Verhaltensauffälligkeiten zeigen, muss der Kunde dies ebenfalls der Trainerin vor dem ersten Training mitteilen damit bestimmte Maßnahmen vor dem Training besprochen werden können
Jeder Teilnehmer ist für seinen Hund zu jeder Zeit selbst verantwortlich. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden/Verletzungen, die während der gesamten Zeit des Trainings, sowie in der Zeit vor und nach dem Training und in den Pausen durch seinen Hund entstehen. Gleiches gilt auch für den Hundehalter
Die Hundeschule und die Trainerin haften nicht für Schäden oder Verletzungen, die an mitgeführten Tieren entstehen. Die Trainerin haftet auch nicht bei Diebstahl oder Verlust der Tiere. Es besteht auch keine Haftung der Hundeschule bzw. der Trainerin für Personen- oder Sachschäden, sowie für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen während des Aufenthalts bei der Hundeschule
Das Benutzen sämtlicher Trainingsgeräte geschieht auf eigene Gefahr
Die Teilnehmer dürfen von Personen begleitet werden, diese müssen aber durch den Teilnehmer über die Haftungsausschlüsse informiert werden. Hier besteht eigenes Risiko
Begleitende Kinder/Jugendliche sind von Volljährigen zu beaufsichtigen. Für Schäden oder Verletzungen, welche durch die oder an den begleitende Kinder/Jugendliche entstehen, haften die verantwortlichen Erwachsenen
Ausschließlich bei dem Kurs „Hund und Kind“, wird die Verantwortung für die teilnehmenden Hunde und den teilnehmenden Kinder von der Trainerin übernommen. Diese Verantwortung gilt ausschließlich in der Trainingszeit. Danach und davor sind die Eltern für die Kinder und Hunde verantwortlich. Die Hundeschule sowie die Trainerin haften nicht für Verletzungen/Sachschäden an Hund oder Kind. Die Eltern garantieren bei der Anmeldung dieses Kurses, dass der teilnehmende Hund und das teilnehmende Kind für die Kursstunde geeignet sind und das Kind in der Lage ist den Hund zu führen. Die Hundeschule oder die Trainerin haftet auch nicht bei Diebstahl/Verlust der teilnehmenden Hunde oder von mitgebrachten Gegenständen
Den Anweisungen der Trainerin ist Folge zu leisten
Die Trainerin behält sich vor, den Unterricht abzubrechen, wenn Anweisungen nicht eingehalten oder wenn das Tier oder der Teilnehmer für den Unterricht nicht geeignet sind
Die Trainingsanweisungen erfolgen nach bestem Wissen und stützen sich auf Lerntheorien. Dennoch ist der Erfolg des Trainings von Hund und Halter abhängig und kann daher nicht garantiert werden. Die Trainingstechniken können nur dann Erfolg haben, wenn diese auch außerhalb der Trainingseinheiten dauerhaft, konsequent geübt und umgesetzt werden
Die Kosten für alle angebotenen Dienstleistungen sind im Voraus, spätestens aber direkt nach der Trainingsstunde oder beim Wunsch einer Rechnung direkt nach Erhalt der Rechnung, zu entrichten
Bezahlt werden kann in Bar oder per Überweisung
Rechnungen werden durch die Trainerin für jede Leistung erstellt, jedoch nur auf Verlangen ausgehändigt oder verschickt
Gezahlte Stunden-/Kursgebühren werden nicht zurückerstattet. Ausnahmen, sind der Tod des angemeldeten Tieres oder Tod des angemeldeten Menschen, das 14 tägige oder das 48 Stunden Widerrufsrecht
Die Trainerin behält sich vor, Kurse auch kurzfristig abzusagen sollte es hierfür einen triftigen Grund geben. Die Trainerin muss sich jedoch bemühen schnellstmöglich einen Ersatztermin zu finden
Wenn der Kunde bei Trainingsstunden (Einzelstunden) oder fortlaufenden Gruppenkursen, 48 Stunden vorher absagt, ist er nicht verpflichtet den Betrag für die Trainingsstunde zu bezahlen. Sollte er die Leistung schon bezahlt haben und fristgerecht absagen, ist die Trainerin verpflichtet, den Betrag vollständig innerhalb von 14 Tagen zu erstatten oder auf Wunsch des Kunden den Betrag für die nächste Stunde gut zuschreiben
Kurse mit festgelegter Stundenanzahl können ausschließlich im Ganzen gebucht werden. Kann der Teilnehmer nach Ablauf der Widerrufsfristen, eine oder mehrere Kursstunden nicht wahrnehmen, erfolgt keine anteilsmäßige Rückerstattung
Werden die Kurstermine/ein Kurstermin bei einem Kurs mit festgelegter Stundenanzahl seitens der Trainerin auf einen anderen Termin bzw. auf andere Termine verlegt und der Teilnehmer kann diese nicht wahrnehmen, steht dem Teilnehmer die anteilige Erstattung zu
Die Gebühr von allen angebotenen Dienstleistungen wird nicht erstattet, wenn der Teilnehmer oder der Hund nicht geeignet sind, die Traineranweisungen nicht eingehalten werden oder wenn die oben genannten Teilnahmebedingen nicht erfüllt sind. Der Teilnehmer wird mit seinem Hund vom Unterricht ausgeschlossen, ohne einen Anspruch auf Rückerstattung oder auf Nachholung der verpassten Stunden zu haben. Sollten die Teilnahmebedingungen wieder erfüllt sein, darf der Kunde wieder an den noch verbleibenden Kursterminen mit festgelegter Stundenanzahl bzw. an den weiteren Trainingsstunden/fortlaufenden Kursen teilnehmen
Auch wenn der Teilnehmer aus eigenen Gründen den bereits begonnen fortlaufenden Kurs, den bereits begonnen Kurs mit festgelegter Stundenanzahl oder die begonnene Trainingsstunde abbricht, hat er kein Recht auf Rückerstattung des Betrages bzw. Rückerstattung eines anteiligen Betrages oder auf Nachholung der Stunde
Kurzfristige Änderungen bezüglich Zeit, Örtlichkeit und Ablauf des Trainings können durch die Trainerin durchgeführt werden
Sollte eine Hündin kurz vor Beginn oder während eines Kurses mit festgelegter Stundenanzahl läufig werden und nicht mehr an dem gesamten Kurs bzw. an den noch verbleibenden Kursstunden teilnehmen können, ist der Teilnehmer nicht verpflichtet, den gesamten Kurs bzw. die noch verbleibenden Kursstunden zu bezahlen. Der Teilnehmer erhält eine Rückerstattung der auf Grund der Läufigkeit nicht besuchten Kursstunden. Dies gilt jedoch nur, wenn es auf Grund der Gruppenzusammenstellung, nicht möglich ist, dass die läufige Hündin am Kurs teilnehmen kann. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Trainerin
Das Kennenlerngespräch muss vor jedem Besuch eines fortlaufenden Kurses oder eines Kurses mit festgelegter Stundenanzahl gebucht werden. Ausnahme hiervon ist die Einzelstunde, die Wunschstunde und die Vorabberatung. Diese können gebucht werden ohne vorheriges Kennenlerngespräch
Sollte sich der Kunde bei einer Trainingseinheit verspäten, hat er keinen Anspruch darauf, dass die verspätete Zeit hinten dran gehängt oder nachgeholt wird. Auch hat er hier dann keinen Anspruch darauf, dass die Bezahlung wegen seiner Verspätung gemindert wird
Alle Preise kann man unter dem Reiter Preise oder bei der jeweiligen Beschreibung eines Kurses auf der Website www.gemeinsamstark-hundeschule.de finden
Zusammenfassungen kann der Kunde ausschließlich bei Einzelstunden auf Wunsch extra dazu buchen. Diese sind nicht im Preis der Einzelstunde enthalten und müssen extra beglichen werden. Die Weitergabe der Zusammenfassung an Dritte ist nicht gestattet
Die Hundeschule und die Trainerin veröffentlicht teilweise selbst aufgenommene oder vom Kunden selbst gesendete Fotos und Videos auf der Homepage oder anderen Social Media (Facebook, WhatsApp, Instagram etc.). Jeder Teilnehmer stimmt mit Inanspruchnahme einer Leistung der Hundeschule oder beim Senden von Fotos und Videos an der Veröffentlichung zu. Sollte dies nicht erwünscht sein, muss dies der Trainerin ausdrücklich mitgeteilt werden
Die Hundeschule wird im Sinne des §11TierSchG geführt. Der Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG liegt vor
Wenn der Kunde sich zu einem Kurs mit festgelegter Stundenanzahl anmeldet, hat er bis zu 14 Tage vor Beginn der ersten Kursstunde des Kurses Zeit, die Anmeldung zu widerrufen. Dazu muss er mich, Viola Fülle, Theodor-Heuss-Straße 5, 73557 Mutlangen, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B E-Mail, Whats App, Brief), schriftlich über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sollte der Kunde in der Widerrufsfrist seinen Vertrag fristgemäß widerrufen und er hat schon Zahlungen an die Hundeschule getätigt, ist diese bzw. die Trainerin verpflichtet, diese innerhalb 14 Tage nachdem der Widerruf eingegangen ist zurück zu zahlen. Sollte die Absagefrist von 14 Tage vor Beginn der ersten Kursstunde nicht eingehalten werden, ist der Kunde verpflichtet den Betrag vollständig zu bezahlen, auch wenn er an dem Kurs mit festgelegter Stundenanzahl nicht teilnimmt
Sollte der Kunde sich weniger als 14 Tage vor Beginn des Kurses mit festgelegter Stundenanzahl anmelden, beträgt die Widerruffrist 48 Stunden nach der Anmeldung. Sollte die Absagefrist von 48 Stunden nach der Anmeldung nicht eingehalten werden, ist der Kunde verpflichtet den Betrag vollständig zu bezahlen, auch wenn er an dem Kurs mit festgelegter Stundenanzahl nicht teilnimmt
Sollte der Kunde sich 48 Stunden vor Beginn der ersten Kursstunde eines Kurses mit festgelegter Stundenanzahl anmelden, hat er keine Widerruffrist. Der Kunde muss den gesamten Kurs mit festgelegter Stundenanzahl vollständig bezahlen, auch wenn er nicht daran teilnimmt
Eine Absage eines fortlaufenden Kurses oder einer Trainingsstunde, innerhalb weniger als 48 Stunden vor Beginn der Trainings- bzw. Kursstunde hat zur Folge, dass der Betrag vollständig zu begleichen ist, auch wenn die Trainingsstunde oder die fortlaufende Kursstunde nicht wahrgenommen wird
Ein Trainingserfolg wird nicht garantiert
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entsorgen
Es wird keine Garantie für den Inhalt verlinkter Seiten übernommen
Die Nichtigkeit/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
Sollte der Kunde keine Möglichkeit haben, die AGB auf der Website zu lesen, muss dies der Trainerin vor der ersten Stunde mitgeteilt werden. Diese ist dann verpflichtet, dem Kunden die AGB anderweitig zur Verfügung zu stellen
Bei einer Trainingsstunde handelt es sich um ein einmaliges Training, danach wird ein neuer Trainingstermin auf Wunsch des Kunden wieder neu vereinbart
Bei einem fortlaufenden Kurs handelt es sich um eine immer wiederkehrende Kursstunde (z.B wöchentlich oder 14 tägig oder 1mal im Monat). Der Zeitabstand ist festgelegt und die Trainings sind in einem regelmäßigem Zeitabstand fortlaufend auf unbestimmte Zeit
Bei einem Kurs mit festgelegter Stundenanzahl handelt es sich um eine festgelegte Stundenanzahl (z.b 6 Trainingsstunden oder 8 Trainingsstunden etc.) in einem vorher festgelegten und begrenztem Zeitraum (z.B 6x jeden Mittwoch). Dieser Kurs kann nur als Ganzes gebucht und bezahlt werden
Zuständige Behörde ist das Landratsamt Ostalbkreis – Veterinäramt